
Wir haben drei getrennte Bereiche zu unterscheiden:
1.) Plastische Chirurgie zur Behebung akuter Notfälle
Hier geht es z.B. um Verbrennungen oder schwere, körperliche Anomalien (Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten). Diese Eingriffe sind hier nicht der primäre Gegenstand unserer Erörterung, weil diese fast ausschließlich durch professionell ausgebildete Fachärzte für plastische Chirurgie bzw. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie durchgeführt werden. Entsprechend selten sind erfahrungsgemäss die Komplikationsraten.
2.) Sogenannte "Schönheitschirurgie"
Unter diesem Begriff verstehen wir alle Eingriffe, die nicht medizinisch nötig, aber von Ihnen subjektiv erwünscht sind. Als Beispiele benennen wir:
- Brustvergrösserungen
- Brustverkleinerungen
- Bruststraffungen
- Fettabsaugungen
- Faltenunterspritzung
- Facelifting
- Bauchstraffung
- Besenreiser
- sogenannte "Genitalchirurgie" bzw. "Vaginalchirurgie"
- Haarentfernung
- Hautstraffung
- Kinnkorrektur
- Laserbehandlung
- Lidstraffung
- Lippenvergrößerung
- Nasenkorrektur
- Ohrkorrektur
- Schweißdrüsenentfernung
- Thermage
im weiteren Sinne auch:
- Augenlaser (LASIK)
- Zahnästhetische Behandlungen
3.) Schönheitsoperationen, die zur Behebung von Körperdefekten dienen, welche medizinisch sinnvoll und insbesondere notwendig sind.
Als Beispiele nennen wir die Mammareduktionsplastik nach erheblicher Gewichtsabnahme oder bei pathologischen Rückenbeschwerden.
Ist dem behandelnden Arzt hier ein Fehler unterlaufen, unterstützen wir Sie in der Realisierung Ihrer Schadensersatzansprüche.
Wir helfen Ihnen aber auch dann, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten hierfür nicht übernehmen will. Bitte sprechen Sie uns auch hier auf unsere Unterstützung an!