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Wir vertreten Sie ohne jede Einschränkung bundesweit.

Sie fragen sich möglicherweise, ob und wie das funktioniert. Ganz einfach.

Medizinrecht ist vollkommen abstrakt.

Das Gegenteil von abstrakten Rechtsgebieten sind zum Beispiel solche, die ein besonders intensives Vertrauensverhältnis und häufige Besuche beim Anwalt erfordern (Scheidungsrecht, Strafrecht).

Ob ein Behandlungsfehler und/oder ein Aufklärungsdefizit vorliegt, kann aber meistens schon nur anhand der Krankenakte beurteilt werden. Diese fordern wir in Ihrer Vollmacht für Sie an und werten sie nach einem standartisierten Vorgehen genau aus. Hierbei ziehen wir in medizinischen Zweifelsfällen unseren beratenden Stab von Ärzten, insbesondere den Chirurgen, hinzu.

Anschliessend besprechen wir gemeinsam das Ergebnis und das weitere Vorgehen.

Da Sie uns nicht heiraten, sondern nur als Anwaltskanzlei beauftragen möchten, ist es bis zu diesem Punkt eigentlich entbehrlich, uns in der Kanzlei zu besuchen. Sie sind natürlich immer jederzeit herzlich willkommen.

Kommt es zu einem Gerichtsprozess, reisen wir regelmässig selbst an und vertreten Ihre Interessen vor Ort.