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Sie werden ausschließlich von Herrn Martin Schmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, beraten und vertreten. Er bearbeitete nachweisbar seit dem ersten Tag seiner anwaltlichen Zulassung Medizinrecht, ab dem etwa dritten Berufsjahr nahezu ausschließlich.

RA Schmid bearbeitete eine nicht mehr zählbare Menge von Verfahren und Gerichtsprozessen quer durch das gesamte, Deutsche Medizinrecht. Er arbeitet seit etwa 8 Jahren ausschließlich in diesem Rechtsgebiet.

Wir müssen Schönheitschirurgie von plastischer Chirurgie unterscheiden. Plastische Chirurgie ist segensreich und heilt zum Beispiel schwerste Verbrennungen oder Verunstaltungen des Gesichts.

"Schönheitschirurgie" ist dagegen eine aus unserer Sicht überflüssige, sinnlose Medizin, die in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle mehr oder weniger sinnlose, aber risikoträchtige Operationen zu teilweise horrenden Preisen andient, und zwar Patienten, die aus mangelndem Selbstbewusstsein oder einem Modetrend folgend, sich zu zweckarmen oder gar absurden Operationen überreden lassen oder sich wegen Willensschwäche dafür entscheiden.

Hiervon strikt zu trennen sind wiederum plastisch-chirurgische Eingriffe, die zum Beispiel extrem adipositären Patienten helfen sollen, Skelettanaomalien, die durch die Fettsucht entstanden sind, zu beseitigen. Hier unterstützen wir Patienten sogar bei der Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber der Krankenkasse.